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Stimmrechtsbescheinigung

Die Unterschriften bei Initiative und Referenden müssen auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Diese Aufgabe nimmt die Stimmregisterführerin wahr. Es wird bescheinigt, dass die unterzeichnenden Personen in der Gemeinde Nebikon stimmberechtigt sind. Anschliessend sendet die Gemeindeverwaltung die Listen/n an das zuständige Initiativ- oder Referendumskommitee zurück.

Zuständige Abteilung