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Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner/innen und ist die Legislative bzw. das oberste Organ der Gemeinde. Alljährlich finden in Nebikon im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Danebst steht es dem Gemeinderat frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.

Aufgaben
Genehmigung Budget und Rechnung
Festsetzung Steuerfuss
Sach- und Kreditgeschäfte
Erlass von Reglementen und der Gemeindeordnung sowie deren Änderungen
Verträge über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
Zweckumwandlung von Gemeindevermögen

Kompetenzen
Die Kompetenzen ergeben sich aus der Gemeindeordnung.

Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind die stimmfähigen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die fünf Tage vor der Gemeindeversammlung ihren Wohnsitz in Nebikon gesetzlich begründet haben sowie das 18. Altersjahr vollendet haben.
 


Nächste Gemeindeversammlungen
- Montag, 8. Juni 2026
- Donnerstag, 3. Dezember 2026

Vergangene Gemeindeversammlungen
- Dienstag, 30. Mai 2023
- Mittwoch, 29. November 2023
- Dienstag, 4. Juni 2024
- Montag, 2. Dezember 2024
- Dienstag, 3. Juni 2025
- Dienstag, 25. November 2025