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Beglaubigungen

Die Gemeindeschreiberin, der Gemeindeschreiber-Stv. (Notar) und durch den Gemeinderat ernannte Beglaubigungsbeamte sind befugt, Beglaubigungen von Unterschriften, Fotokopien vorzunehmen. Die vorgängige Vereinbarung eines Termins ist empfehlenswert.

Beglaubigung Unterschrift

Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung vorzusprechen. Zur Identitätskontrolle ist ein amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) vorzuweisen.

Beglaubigung Fotokopie

Das Originaldokument ist mitzubringen. Der/die Beglaubigungsbeamte/in erstellt die zu beglaubigende Kopie.

Legalisationen und Apostillen

Für diese ist die das Handelsregister des Kantons Luzern zuständig.

Zuständige Abteilung