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Todesfall Meldung

Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohnern von Nebikon sind innert zwei Tagen persönlich zu melden. Bei der Abteilung Zentrale Dienste/Kanzlei (Friedhofverwaltung) werden diverse organisatorische Angelegenheiten besprochen bezüglich Todesfall, Beerdigung, Bestattung etc.

Weitere wichtige Informationen können dem Friedhofreglement im Online-Schalter entnommen werden. Ausserdem stehen wir Ihnen Fragen gerne zur Verfügung.

Zuständige Abteilung