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Stimmrechtsbescheinigung

Die Unterschriften bei Initiative und Referenden müssen auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Diese Aufgabe nimmt der Stimmregisterführer wahr. Es wird bescheinigt, dass die unterzeichnenden Personen in der Gemeinde Nebikon stimmberechtigt sind. Anschliessend sendet die Gemeindekanzlei die Listen/n an das zuständige Initiativ- oder Referendumskommitee zurück.

Zuständige Abteilung