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Wirtschaftliche Sozialhilfe

Der Bereich Soziales ist zuständig für die wirtschaftliche Sozialhilfe.

Wir leisten wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss Sozialhilfegesetz und -verordnung.

Wirtschaftliche Sozialhilfe

  • Wer das soziale Existenzminimum nicht erreicht und nicht aus eigener Kraft oder durch Leistungen Dritter bestreiten kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe.
  • Wirtschaftliche Sozialhilfe ist subsidiär und daher rückerstattungspflichtig.
  • Wirtschaftliche Sozialhilfe ist unabdingbar mit persönlicher Hilfe verbunden.

Weitere Informationen finden Sie unter

Sozialhilfegesetz

Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe

Wenn Sie den Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe stellen wollen, melden Sie sich bitte beim SozialBeratungszentrum (SoBZ) Region Willisau-Wiggertal, Kreuzstrasse 3b, 6130 Willisau, 041 972 56 20.

Informationen SoBZ

Zuständige Abteilung