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Leumundszeugnis

Zur Ausstellung von Leumundzeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerer Zeit eine gesetzliche Grundlage. Daher stellt auch die Gemeinde Nebikon keine Leumundzeugnisse mehr aus. Der einwandfreie Leumund wir mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis, einem Straf-, sowie einem Betreibungsregisterauszug nachgewiesen.

  • Ein Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Willisau-Wiggertal, Schlossstrasse 3, Postfach, 6130 Willisau, bezogen werden

Antrag für Handlungsfähigkeitszeugnis  / Telefon: 041 972 58 00 / E-Mail: info@kesb-willisau.ch / 

  • Ein Strafregisterauszug kann online unter www.strafregister.admin.ch oder am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Daten werden am Postschalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Der Auszug wird innert wenigen Tagen der Bestellerin/dem Besteller per Post zugestellt.
  • Ein Betreibungsregisterauszug kann beim Betreibungsamt Nebikon, Vorstatt 20, 6244 Nebikon, bezogen werden

Telefon: 062 756 62 73 / E-Mail: ba.nebikon@bluewin.ch

Zuständige Abteilung

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