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Interimsausweis (Heimatausweis)

Halten Sie sich während der Woche (z.B. infolge Studium, Lehre oder auswärtiger Erwerbstätigkeit) nicht in Nebikon, sondern in einer anderen Gemeinde auf und kehren regelmässig in der Freizeit nach Nebikon zurück (haben also hier Ihren Lebensmittelpunkt)? Dann müssen Sie den Aufenthalt bei der Einwohnerkontrolle der Aufenthaltsgemeinde nach den gesetzlichen Vorschriften regeln. Sie brauchen dazu einen Interimsausweis (wird teils auch Heimatausweis genannt).

Der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden unter anderem die Steuerpflicht, das Stimm- und Wahlrecht, usw. verbleiben in Nebikon.

Zuständige Abteilung