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Hundesteuer

Neue Bestimmungen – neues System

Aufgrund verschiedener Anpassungen in der Schweizer Gesetzgebung (TSV 916.401, Art. 16-18) wurde ein Ersatz der bestehenden Hundedatenbank notwendig.

AMICUS – die neue Hundedatenbank für die Schweiz

Im Rahmen einer Private-Public-Partnership betreibt die Identitas AG ab dem 1. Januar 2016 die neue Hundedatenbank AMICUS. Die Hundedaten und die Adressdaten der Hundehalter wurden per 31. Dezember 2015 von ANIS in AMICUS übernommen.

Rechtliche Grundlagen

Kennzeichnung der Hunde

Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden (Art. 16 Abs. 1 TSV).

Registrierung der Hunde

Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden durch die Identitas AG in einer zentralen Datenbank erfasst. Sie sind der Identitas von den kennzeichnenden Tierärztinnen und Tierärzten innert 10 Tagen zu melden und werden von dieser registriert (Art. 7c HundeV).

Meldepflichten der Tierhalter

Personen, die einen Hund verkaufen oder erwerben oder für länger als drei Monate abgeben oder übernehmen, müssen die Adress- und Handänderung innerhalb von zehn Tagen der Betreiberin der Datenbank melden (Art. 17 b Abs. 1 TSV).

Bei allfälligen Fragen kann das Helpdesk der AMICUS-Datenbank unter 0848 777 100 oder info@amicus.ch kontaktiert werden.

Merkblätter / Informationen

Arbeitsanweisungen / Handbücher sind unter www.amicus.ch aufgeschaltet. Weitere Informationen sind unter www.veterinaerdienst.lu.ch publiziert.

Merkblatt «Meine Meldepflichten als Hundehalter»

Fragen

Bei Fragen zur Registrierung, Bezahlung der Hundesteuerrechnung oder bei allgemeinen Fragen zur Hundesteuer beantworten wir Ihnen gerne unter Telefon 062 748 24 00 oder buchhaltung@nebikon.ch

Zuständige Abteilung