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Handlungsfähigkeitszeugnis

Per 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Bitte wenden Sie sich deshalb an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Willisau-Wiggertal.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter diesem Link: https://www.kesb-willisau-wiggertal.ch/dienstleistungen/handlungsfaehigkeitszeugnis

Zuständige Abteilung