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Handänderungssteuer

Wer ist steuerpflichtig?

Steuerpflichtig ist grundsätzlich die Erwerberin bzw. der Erwerber.

Wann ist eine Handänderungssteuer geschuldet?

Die Voraussetzung ist eine Handänderung von Grundstücken oder von Anteilen an solchen.

Wie berechnet sich die Steuer?

Die Handänderungssteuer beträgt 1,5 % des Handänderungswerts (Kaufpreis).

Wann liegt eine Befreiung vor?

Von der Handänderungssteuer befreit sind beispielsweise Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten, Verwandten in auf- und absteigender Linie oder wenn der Handänderungswert weniger als CHF 20'000.00 beträgt.

Weitere Informationen können dem Handänderungssteuergesetz entnommen werden. Bei Fragen steht der zuständige Leiter Sondersteuern gerne zur Verfügung.

Zuständige Abteilung

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