Betreuungsgutscheine
Die Gemeinde beteiligt sich gemäss kantonalem Kinderbetreuungsgesetz und dazugehöriger Verordnung an den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung ab dem 3. Lebensmonat bis zum Beginn der obligatorischen Schulzeit in Kindertagesstätten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen sowie vom Erwerbspensum. Nähere Auskunft erteilt Ihnen das Sozialamt. Die Anmeldung läuft über die kantonale Plattform my.lu.ch. Mit dem Online-Rechner kann der ungefähre Anspruch geprüft werden.
Gesuch um Betreuungsgutscheine
Online-Rechner Betreuungsgutscheine
Kinderbetreuungsgesetz KiBeG
Kinderbetreuungsverordnung KiBeV
Link Betreuungsplatzssuche