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Beglaubigungen

Die Gemeindeschreiberin und der Gemeindeschreiber-Stv. (Notar) sind befugt, Beglaubigungen von Unterschriften, Fotokopien vorzunehmen. Die vorgängige Vereinbarung eines Termins ist empfehlenswert.

Beglaubigung Unterschrift

Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei vorzusprechen. Zur Identitätskontrolle ist ein amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) vorzuweisen.

Beglaubigung Fotokopie

Das Originaldokument ist mitzubringen. Der / die Beglaubigungsbeamte/in erstellt die zu beglaubigende Kopie.

Beglaubigung Übersetzung

Der Übersetzer oder die Übersetzerin muss zur Beglaubigung in der Regel persönlich erscheinen. Er oder sie muss glaubhaft machen können, dass er oder sie die zu beglaubigende Sprache beherrscht. Es darf kein Ausstandsgrund vorliegen wie z. B. verwandtschaftliche Nähe.

Legalisationen und Apostillen

Für diese ist die das Handelsregister des Kantons Luzern zuständig.

Zuständige Abteilung