Navigieren in Gemeinde Nebikon

Seite als PDF drucken

Baubewilligungsverfahren

Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern.

Die Abteilung Bau und Infrastruktur, Bauamt, ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen. Das Bauamt berät Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahren ab. In Nebikon ist die Baukontrolle an die Kost + Partner AG in Sursee ausgelagert.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bauamt.

Einzelne Dokumente wie das Baugesuchsformular, die Deklaration für die Berechnung der Anschlussgebühr Abwasser sowie gesetzliche Grundlagen (Bau- und Zonenreglement, Zonenplan etc.) sind im Online-Schalter abrufbar.

Zuständige Abteilung