Kehrichtgrundgebühr
Kosten
Die Kehrichtgrundgebühr beträgt CHF 40.00 pro Jahr.
Kehrichtgrundgebührenpflichtig sind folgende Personen
- Alle Personen nach Vollendung des 20. Lebensjahres
- Pro Ehepaar wird die Gebühr einmal in Rechnung gestellt
- Junge Erwachsene ab dem 18. Altersjahr, welche bereits in einer eigenen Wohnung leben
- Alle juristischen Personen
Gesetzliche Grundlage
Protokollauszug Gemeinderat Nebikon vom 3. April 2003.
Fragen
Bei Fragen zur Kehrichtgrundgebühr oder zur Bezahlung der Rechnung beantworten wir Ihnen gerne unter Telefon 062 748 24 00 oder buchhaltung@nebikon.ch