Navigieren in Gemeinde Nebikon

Seite als PDF drucken

Abwasserentsorgung

Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über den Bezug der Abwassergebühren. Die Gemeinde Nebikon erstellt die Abwasserrechnungen aufgrund der Verbrauchszahlen der Wasserversorgung. Diese Rechnung wird einmal jährlich an die Hauseigentümer zugestellt. Die Wasserzähler werden alle zwei Jahre abgelesen. Grossbezügern, Firmen und Kunden mit starkschwankenden Bezügen können nach wie vor alle Jahre die Wasserzähler ablesen lassen.

Die Abwasserrechnung setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

Berechnung der Betriebsgebühren

Die Gemeinde Nebikon teilt ihre Betriebskosten auf:

  • Teil für Schmutzwasser: 75 % der Betriebskosten werden dem Eigentümer im Verhältnis zum Wasserverbrauch weiterverrechnet.

Der Wasserverbrauch wird über die Wasserzähler bestimmt. Die Zähler werden mindestens alle zwei Jahre abgelesen. Der abgelesene Verbrauch wird für die Berechnung der Gebühr des laufenden Jahres bestimmt.

  • Teil für Regenwasser: 25 % der Betriebskosten werden für die Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation verrechnet.

Erklärungen zum Teil Regenabwasser:

Die Gebühr für das Regenabwasser wird für die Flächen erhoben, welche das Regenabwasser in die öffentliche Kanalisation leiten. Die Ermittlung dieser gebührenpflichtigen Fläche erfolgt in zwei, manchmal in drei Schritten:

  1. Der Geometer liefert für jede Parzelle die befestigten Flächen aus dem Grundbuch Grundbuch.
  2. Von dieser Fläche werden bei allen Parzellen 30% abgezogen. Der Abzug wird für Erfassungs­ungenauigkeiten, kleine Versickerungen und Retentionen gemacht. Damit werden also Gartenwege, Sitzplätze, kleine Dachflächen etc. berücksichtigt, welche beispielsweise in das angrenzende Land entwässern.
  3. Ist diese Fläche grösser als die wirklich an die Kanalisation angeschlossene Fläche, so kann sie auf Antrag des Eigentümers nochmals reduziert werden.

Die Bestimmung der gebührenpflichtigen Flächen muss nur im ersten Jahr durchgeführt werden. In den folgenden Jahren werden nur noch einmal pro Jahr die aufgelaufenen Änderungen erfasst. Die Eigentümer sind gemäss Reglement verpflichtet, den Gemeinderat über solche Änderungen zu informieren.

Erfahrungsgemäss liegt die Gebühr für das Regenabwasser bei etwa 40 - 60 Rappen pro m² gebührenpflichtige Fläche.

Weitere Informationen können Sie aus dem Siedlungsentwässerungsreglement entnehmen.

Zuständige Abteilung

real estate