Anordnung der Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates Nebikon für den Rest der Amtsdauer 2024 - 2028
Die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2024 – 2028 wird, unter Vorbehalt einer stillen Wahl, auf Sonntag, 28. Februar 2027, angeordnet. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Nebikon unterzeichnet sein und bis spätestens am Montag, 11. Januar 2027, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Nebikon eingereicht werden.