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Rückstufung zu bedingtem Feuerverbot: Waldbrandgefahr erheblich

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald informiert, dass die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen dazu beitragen, die Waldbrandgefahr zu reduzieren. Die Gefahr von Waldbränden ist damit noch nicht definitiv gebannt; sie hat sich aber entschärft. Es gilt nun:

Gesamtbeurteilung 3: erheblich
Massnahme: Bedingtes Feuerverbot, Feuer werden nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert.

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln sind im Internet abrufbar.

Bei Fragen / Unklarheiten kann die Dienststelle Landwirtschaft und Wald unter waldbrand.lawa@lu.ch oder Tel. 041 349 74 00 erreicht werden.