Verkehrsanordnung zur Parkierung im Gebiet In der Breiten / Blattengasse
Der Gemeinderat Nebikon hat am 20. August 2026 eine Verkehrsanordnung betreffend die Parkierung beim Friedhof sowie auf den Gemeindestrassen Dorf, In der Breiten und Blattengasse erlassen.
Die Einzelheiten der Verkehrsanordnung sowie die vorgesehene Signalisation können den untenstehenden Dokumenten entnommen werden:
Die Unterlagen liegen während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf und sind im Anschlagkasten publiziert. Die Verkehrsanordnung wird zudem im Kantonsblatt vom 29. August 2026 veröffentlicht.
Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage ab Publikation im Kantonsblatt.