Prämienverbilligung 2027
Die Prämienverbilligungsgesuche für das Jahr 2027 müssen bis spätestens am 31. Oktober 2026 online bei der Ausgleichskasse Luzern eingereicht werden. Bei Fragen kann man sich direkt an die Ausgleichskasse Luzern, Tel. 041 209 01 51, oder an die AHV-Zweigstelle Nebikon, Tel. 062 748 24 00, wenden.
Einen Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Luzern haben Personen und Familien, die am 1. Januar 2027 im Kanton Luzern steuerrechtlichen Wohnsitz haben und bei einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung angeschlossen sind. Zudem muss die Krankenkassen-Prämie höher sein als ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens. Weitere Informationen findet man auf der Hompage der Ausgleichskasse Luzern.