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Parkierung im Gebiet In der Breiten / Blattengasse wird neu geregelt

In den vergangenen Jahren wurde aus der Bevölkerung wiederholt auf die Parkiersituation im Gebiet In der Breiten / Blattengasse hingewiesen. Auch an verschiedenen Gemeindeversammlungen wurde das Anliegen eingebracht, dass Fahrzeuge in diesem Bereich teilweise über längere Zeit an ungünstigen Stellen abgestellt werden. Dadurch entstehen in der Tempo-30-Zone immer wieder unübersichtliche und teilweise gefährliche Situationen.

Der Gemeinderat hat dieses Anliegen aufgenommen und beschlossen, die Parkierung in diesem Gebiet gezielt zu regeln. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern, die Übersichtlichkeit zu erhöhen und die bestehende Parkierproblematik zu entschärfen.

Der im Juli 2026 vom Gemeinderat genehmigte Signalisationsplan sieht eine Parkverbotszone im Bereich Dorf, In der Breiten und Blattengasse vor. Zusätzlich soll beim Friedhof eine zeitlich beschränkte Parkmöglichkeit eingeführt werden. Dort gilt künftig eine maximale Parkdauer von 90 Minuten, damit die Parkplätze den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofs zur Verfügung stehen.

Die Verkehrsanordnung wird nun im Kantonsblatt vom 29. August 2026 wie auch auf der Website und im Anschlagkasten der Gemeinde publiziert. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist kann die Umsetzung vorbereitet werden.

Gemeinderat Nebikon