Waldbrandgefahr sehr gross - Absolutes Feuerverbot im Freien
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr grossen Waldbrandgefahr gilt ab sofort im gesamten Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Freien.
Verboten sind insbesondere:
- Feuer in offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen
- Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills
- Cheminées im Freien
- Feuerwerk und Himmelslaternen
- das Wegwerfen von Zigaretten, Raucherwaren und Streichhölzern
Das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills bleibt erlaubt. Zuwiderhandlungen werden polizeilich geahndet.
Die Bevölkerung wird zudem gebeten, Trinkwasser sparsam zu verwenden, Fische in flachen Gewässern nicht zu stören und bei Waldbesuchen auf dürre oder herabfallende Äste zu achten.
Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln sind im Internet abrufbar.
Bei Fragen / Unklarheiten kann die Dienststelle Landwirtschaft und Wald unter waldbrand.lawa@lu.ch oder Tel. 041 349 74 00 erreicht werden.