Neues Kinderbetreuungsgesetz im Kanton Luzern
Die Luzerner Stimmberechtigten haben dem neuen Kinderbetreuungsgesetz in der Abstimmung vom 30. November 2025 zugestimmt. Das Gesetz schafft kantonsweit einheitlichere Rahmenbedingungen für die familienergänzende Kinderbetreuung und regelt deren Finanzierung.
Ein wichtiges Element sind die Betreuungsgutscheine. Familien können, abhängig von Einkommen und Familiensituation, finanzielle Beiträge an die Betreuungskosten ihrer Kinder erhalten. Ziel ist es, den Zugang zu anerkannten Betreuungsangeboten zu erleichtern und die bisher unterschiedlichen Regelungen in den Gemeinden zu harmonisieren.
Die neuen Regelungen werden ab 1. August 2026 umgesetzt. Für die Einreichung von Gesuchen für Betreuungsgutscheine in Luzern steht dann eine neue Fallapplikation zur Verfügung. Bereits heute ist auf der Homepage die Dienststelle Soziales und Gesellschaft ein Online-Rechner aufgeschaltet.