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Zustandsaufnahmen Kanalisation 2026 - Unterhaltszone 4

Das öffentliche Netz der Abwasseranlagen umfasst alle Leitungen, an denen zwei oder mehr Grundstücke angeschlossen sind sowie deren Schächte. Der Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen der Gemeinde ist in einem Plan festgelegt, der zu den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden kann.

Es ist Aufgabe der Gemeinde, das öffentliche Kanalisationsnetz zu unterhalten, damit ein einwandfreier Betrieb möglich ist. Für die Zustandsaufnahmen ist die Gemeinde Nebikon in vier Unterhaltszonen (UHZ) eingeteilt.

Im Rahmen der Unterhaltsmassnahmen 2026 werden ab dem 20. April die Zustandserhebungen der Leitungen in der Unterhaltszone 4 durchgeführt (Spülarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen). Die Unterhaltsarbeiten sollten ca. bis Ende Mai 2026 abgeschlossen sein. Nach Abschluss dieser Etappe ist der Zustand aller öffentlichen Leitungen und Schächte bekannt. Auf deren Basis erfolgt bereits parallel dazu und auch in den kommenden Jahren die Sanierung der schadhaften Leitungen und Schächte.

Infolge der obgenannten Arbeiten können in dieser Zeit Verkehrsbehinderungen sowie zusätzliche Lärmemissionen auftreten. Es ist zudem möglich, dass sich Schachtabdeckungen auf privaten Grundstücken befinden und die Mitarbeitenden der Firmen die privaten Grundstücke betreten. Die Grundeigentümer:innen werden ersucht, die entsprechende Zugänglichkeit auf ihrem Grundstück zu gewährleisten. Schachtdeckel müssen immer begehbar sein und dürfen nicht durch Erdmaterial, Mobiliar, Platten, Bepflanzungen, Bauten o.ä. überdeckt sein. Besten Dank an alle Grundeigentümer:innen für ihr Verständnis und ihre Kooperation. Bei allfälligen Reklamationen oder für weitere Informationen steht das Ingenieurbüro Kost + Partner AG, Sursee (Herr Stephan Zihlmann, 041 926 06 23, stephan.zihlmann@kost-partner.ch) zur Verfügung.

Unterhalt private Kanalisationsleitungen: Möglichkeit, von den Gemeindekonditionen zu profitieren

Die Unterhaltsarbeiten der privaten Leitungen und Schächte ist eine Aufgabe der jeweiligen Grundeigentümerschaft. Im Zusammenhang mit den geplanten Arbeiten besteht für private Leitungseigentümer:innen die Möglichkeit, ihre Leitungen zu den gleichen Konditionen, wie sie die Gemeinde Nebikon erhält, auf eigene Rechnung zu spülen und mit dem Kanalfernsehen aufnehmen zu lassen. Interessierte können sich direkt mit den entsprechenden Unternehmungen (Kontakt nachstehend) in Verbindung setzen. Im Jahr 2026 betrifft dies alle Liegenschaften in der Unterhaltszone 4 und somit die Gebiete Bahnhofstrasse (nördlicher Teil), Kirchstrasse (nördlicher Teil), Im Winkel, Schürgasse, Kapellenstrasse, Schürmatte, Stämpfelfeld, Stämpfel.

Kontaktdaten

Bauherrschaft: Gemeinde Nebikon
Melinda Hüsler, 062 748 24 00
melinda.huesler@nebikon.ch

Ingenieurbegleitung: Kost + Partner AG, Sursee
Stephan Zihlmann, 041 926 06 23
stephan.zihlmann@kost-partner.ch

Spülarbeiten: ITS Kanal Services AG, Kägiswil
Simon Christen, 041 562 83 69
simon.christen@itskanal.ch

Kanalfernsehaufnahmen: Pfenniger Entsorgungs AG, Sursee
Reto Bachmann, 041 920 22 22
reto.bachmann@pfenniger-ag.ch