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Verkehrsanordnung in der Gemeinde Nebikon

Der Gemeinderat hat eine Verkehrsanordnung erlassen und im Kantonsblatt Nr. 16 vom 20. April 2024 veröffentlicht, wonach in der Begegnungszone Kirchstrasse und Schulhausstrasse das Parkieren auf den Parkfeldern nur noch für die berechtigten Liegenschaften mit Parkkarte A bzw. B möglich ist. Die Verkehrsanordnung tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft. Die Verkehrsanordnung mit Plan kann bis 20. Mai 2024 bei der Gemeindeverwaltung Nebikon eingesehen werden.

Verkehrsanordnung
Plan Signalisation Parkierung

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