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Leinenpflicht für Hunde in Luzerner Wäldern

Wie in den früheren Jahren gilt auch dieses Jahr im Kanton Luzern laut § 27 der Kantonalen Jagdverordnung zwischen 1. April und dem 31. Juli für Hunde im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Damit soll das Wild in der Hauptsetz- und Brutzeit besser geschützt werden.