Leinenpflicht für Hunde in Luzerner Wäldern
Wie in den früheren Jahren gilt auch dieses Jahr im Kanton Luzern laut § 27 der Kantonalen Jagdverordnung zwischen 1. April und dem 31. Juli für Hunde im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Damit soll das Wild in der Hauptsetz- und Brutzeit besser geschützt werden.