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WAS Ausgleichskasse Luzern / Einführung Anerkennungszulage

Ab 1. Januar 2024 wird eine neue Leistung von der WAS Ausgleichskasse Luzern eingeführt. Wer regelmässig und unentgeltlich eine hilflose, zuhause lebende Person betreut, erhält als Anerkennung eine Zulage von CHF 800.00 im Jahr. Die betreuten Personen selber bekommen einen Gutschein für Entlastungsangebote im Wert von CHF 1'200.00 im Jahr. Für den Erhalt dieser beiden Leistungen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Berechtigt ist die betreute Person. Sie muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie ist erwachsen.
  • Sie lebt zuhause (nicht in einem Heim).
  • Sie hat Wohnsitz im Kanton Luzern.
  • Sie bezieht eine Hilflosenentschädigung der AHV, der IV oder der Unfallversicherung.
  • Sie wird durch Angehörige regelmässig und unentgeltlich betreut.

Ist die betreute Person minderjährig oder lebt sie in einem Heim, besteht kein Anspruch auf die Zulage und den Gutschein.

Als Angehörige gelten:

  • Ehegatten
  • Verwandte in auf- und absteigender Linie
  • Geschwister
  • Schwiegerkinder und Schwiegereltern
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerin
  • andere Personen, die der betreuten Person in ähnlicher Weise nahestehen.

Die Auszahlung der Zulage erfolgt direkt an die betreuende Person. Den Gutschein stellt die WAS Ausgleichskasse Luzern direkt der betreuten Person zu.

Eine Anmeldung kann online gemacht werden. Für Fragen steht die WAS Ausgleichskasse Luzern, Tel. 041 209 01 58, zur Verfügung.