 |

|
|
|
|
 |
Gemeindekanzlei Nebikon Kirchplatz 1 Postfach 229 6244 Nebikon Tel. 062 748 24 00 Fax 062 748 24 01 EMail |
|
|
 |
Aktuell Aktualisiert am 26.08.2010
|
Bürgerrechtskommission
|
|
|
|
Die Bürgerrechtskommission Nebikon entscheidet in nächster Zeit über folgende Einbürgerungsgesuche Hier die Publikation.
|
|
Stabübergabe nach drei Jahrzehnten im Oberstufenschulhaus
|
|
|
|
Das bisherige Anlagewart-Ehepaar im Oberstufenschulhaus Margrit und Ernst Wermelinger gehen nach 30-jähriger
pflichtbewusster Tätigkeit in den verdienten Ruhestand. Ernst Wermelinger hat die damals neu geschaffene Stelle
am 1. August 1980 angetreten, als die Oberstufen-Schulanlage noch im Bau war. Der Gemeinderat, aber sicher auch die
Bevölkerung danken Margrit und Ernst Wermelinger für den grossen Einsatz, den sie während einer sehr langen Zeit für
die Gemeinde Nebikon geleistet haben. Sie haben sich mit der Schulanlage voll und ganz identifiziert. Es war während
30 Jahren „ihr“ Schulhaus. Ein Anlageehepaar muss auch im menschlichen Bereich das nötige Fingerspitzengefühl
aufbringen um mit den unterschiedlichen „Kunden“ vom Schüler, zum Lehrer, den Eltern und auch den vielen
Vereinsverantwortlichen richtig umzugehen. Die vielfältigen Aufgaben haben sie stets mit grossem Einsatz, aber auch
mit dem nötigen Fingerspitzengefühl erledigt und ausgeführt. Margrit und Ernst Wermelinger wird für die Zukunft
alles Gute und Gesundheit gewünscht.
Der Gemeinderat hat nach verschiedenen Vorstellungsgesprächen, André Wermelinger (ausgebildeter Hauswart
und Sohn von Margrit und Ernst Wermelinger) im Vollzeitpensum sowie seine Frau Erika im Teilzeitpensum, als neues
Anlageehepaar im Oberstufenschulhaus angestellt. André Wermelinger hat die neue Herausforderung bereits
am 1. Juli 2010 angetreten. Seine Frau Erika wird die Tätigkeit Mitte September aufnehmen. Die komplett renovierte
Wohnung im Oberstufenschulhaus hat die junge Familie bereits am 1. März 2010 bezogen.
Anlässlich eines Nachtessens hat der Gemeinderat das Ehepaar Margrit und Ernst Wermelinger offiziell in die Pension
verabschiedet.
|
|
Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden!
|
|
|
|
Einige Quartierstrassen, Wege und Trottoirs haben schon längst nicht mehr die ursprüngliche Breite, weil die Bäume,
Sträucher und Hecken nicht zurückgeschnitten werden. Die Strassenreinigungsmaschine und der Kehrichtabfuhr-
wagen kann bei gewissen Gärten nicht richtig vorbeifahren ohne Äste abzureissen.
Alle Liegenschaftsbesitzer und Abwarte werden deshalb gebeten, folgende Punkte zu beachten:
- Sträucher und Hecken sind so zurückzuschneiden, dass sie nicht auf die Strassen und Trottoirs hinausragen. - Baumäste sind in der Höhe so zurückzustutzen, dass auch am Strassenrand eine Durchfahrtshöhe
von 4 Meter gewährleistet ist. - Bei Kreuzungen sind Sträucher und Hecken so zu schneiden oder auch zu entfernen, dass eine vernünftige Übersicht besteht.
Ein optimales Sichtwinkeldreieck wäre 2,5 Meter x 50 Meter. Mit etwas gutem Willen sieht jeder Liegenschaftsbesitzer selber,
ob die Ein- und Ausfahrt bei einer Kreuzung über-sichtlich ist oder nicht.
Herzlichen Dank an alle, die ihre Sträucher und Hecken zurückschneiden und dadurch mithelfen, die Verkehrssituationen
im Dorf zu verbessern.
|
|
Militäreinquartierungen
|
|
|
|
Die Truppe L Flab Lwf Abt 7 wird vom 23. August bis 3. September 2010 in Nebikon WK in Nebikon absolvieren.
Die Zivilschutzanlage, Küche und MZH-Bühne sowie gewisse Freiräume sind während dieser Zeit belegt.
|
|
Projekt Wohnpräferenzen
|
|
|
|
Sie ziehen um oder sind bereits umgezogen. Wir möchten von Ihnen erfahren,
weshalb Sie sich für den Wohnorts- oder Wohnungswechsel entschieden haben. Aus den Erkenntnissen
der Befragung werden wir Massnahmen ableiten, wie wir unsere Gemeinde attraktiver gestalten können.
Sie helfen uns, unsere Attraktivität als Wohnort zu verbessern, indem Sie sich 10 Minuten Zeit nehmen, um
unsere Fragen zu beantworten. Als Dankeschön ist ein Wettbewerb mit attraktiven Gewinnen ausgeschrieben.
Weiter zur Umfrage: www.hslu.ch/umzugsfragebogen.
|
|
Bauwesen
|
|
|
|
Es sind folgende Baubewilligungen unter Bedingungen und Auflagen erteilt worden:
- an Gerhard Heer und Monika Steiner, Müli 3, Altishofen, für die Sanierung des Einfamilienhauses und für den
Neubau eines Carports, Parzelle Nr. 489, Geb.-Nr. 317, GB Nebikon, Rehhalden 3 - Bäbi Beat, Gschwäbring 3, und Suter Arnold und Romy, Gschwäbring 5, Nebikon, für die Erweiterung der
Garage und für den Neubau eines Unterstandes/Gerätehaus, Parzellen Nr. 135 und 134, Geb.-Nr. 156A und
155A, GB Nebiko, Gschwäbring 3 und 5
|
|
Abfallsammlungen
|
|
|
|
Papier- und Kartonsammlung Freitag, 27. August 2010
Grünabfuhr Freitag, 10. September 2010 Freitag, 1. Oktober 2010 (inkl. Gratislaubtour)
|
|
Eidg. und kant. Abstimmung vom 26. September 2010
|
|
|
|
Am Sonntag, 26. September 2010, finden eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen über folgende Vorlagen statt:
- Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
- Änderung Stimmrechtsgesetz betreffend die Wahlkreise der Kantonsratswahlen
Die Bürgerschaft wird aufgefordert, über diese wichtige Vorlagen abzustimmen.
|
|
Begegnungszone Kirch- und Schulhausstrasse
|
|
|
|
Die beiden Strassenabschnitte vom Restaurant Pinte bis zum Primarschulhaus und bis zum Bahnhofgebäude sind als
Begegnungszone ausgeschildert. Bereits im Juli-Nebiker haben wir über die Problematik, dass die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nur sehr schlecht eingehalten wird, informiert.
Im Kantonsblatt vom 3. Juli 2010 wurde die nachträgliche Möblierung mit farbigen Betonkugeln im Strassenraum publiziert.
Gegen diese geplanten Massnahmen sind keine Einsprachen eingegangen und sind somit rechtskräftig. Die farbigen
Betonkugeln werden Ende September 2010 montiert.
|
|
Fusswegverbindung zwischen Oberdorf- Blattengasse
|
|
|
|
Der Fussweg zwischen Oberdorf und Blattengasse ist seit Dezember 2009 nicht begehbar, da bei der Liegenschaft
Blattengasse 5 der Fussweg durch eine Tannenhecke unterbrochen oder versperrt ist. Der Gemeinderat hat gegen diese
Handlung interveniert. Das juristische Verfahren ist leider langwierig und es dürfte noch etliche Monate dauern, bis das
definitive Gerichtsurteil vorliegt.
|
|
Dauerlauf der Notstromgruppe in der ZSA
|
|
|
|
Die Notstromgruppe in der öffentlichen Zivilschutzanlage bei der Winkelstrasse wird alle zehn Jahre in einem
24-stündigen Belastungstest auf die Einsatzfähigkeit überprüft. Der Dauerlauf des Dieselmotors ist mit Lärm und Rauchbildung
verbunden. Dieser Test startet am Mittwoch, 8. September 2010 um 10.00 Uhr und dauert bis am
Donnerstag, 9. September 2010 um 10.00 Uhr. Die Anwohner werden um das nötige Verständnis gebeten.
|
|
Ersatzbau Wasserleitung Altishoferstrasse / Feldstrasse Altishofen Infoabend 7. September 2010, 17.00 Uhr
|
|
|
|
Die Wasserleitung Altishoferstrasse / Feld-Oberfeld oder vom Restaurant Adler bis zur Bäckerei Hodel muss auf Grund einer
Serie von Wasserleitungsbrüchen erneuert werden. Gleichzeitig wird auch der Verbindungsschacht zwischen den beiden
Wasserversorgungen von Altishofen und Nebikon neu gebaut und an die zentrale Steuerung angeschlossen. Der Sonderkredit
von Fr. 270‘000.00 wurde an der Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2010 genehmigt. Die Gemeinde Altishofen bewilligte für
ihr Teilstück einen Sonderkredit von Fr. 410'000.00. Der Baubeginn ist auf Mitte September 2010 festgelegt.
Am Dienstag 7. Septemper 2010, 17.00 Uhr, Treffpunkt Bäckerei Hodel in Altishofen, findet ein Informationsabend statt. Planer
und ausführende Bauunternehmer werden vor Ort sein und über das Bauvorgehen orientieren. Anstösser und Interessierte
werden dazu herzlich willkommen geheissen. Die Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich im Frühjahr 2011 abgeschlossen sein.
Es wird mit Bestimmtheit zu Verkehrsbehinderungen und einstreifigen Verkehrsführungen mit Ampelbetrieb kommen.
Bereits jetzt vielen Dank für das nötige Verständnis und Rücksichtnahme.
|
|
Voranzeige Neuzuzügerapéro
|
|
|
|
Der Neuzuzügerapéro findet dieses Jahr am Sonntag 29. August um 10.00 Uhr statt. Die persönlichen Einladungen
werden den Neuzuzügern - welche seit Mitte August 2009 in unserer Gemeinde wohnhaft sind - separat zugestellt.
|
|
Kostenlose Umwelt- und Energieberatung im ganzen Kanton
|
|
|
|
Für alltägliche Fragen zu irgendwelchen Umweltthemen gibt es eine erste Anlaufstelle für die Bevölkerung:
Die Umweltberatung Luzern bietet allen Luzernerinnen und Luzernern aus dem ganzen Kanton kostenlos
telefonische Beratung an. Sie erteilt im Auftrag der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie (uwe)
kompetent Auskunft zu Fragen in Sachen Abfall, Energie, Haushalt, Garten, Gesundheit, Lärm, Luft, Naturschutz,
Verkehr oder Wasser.
Kontaktstelle der Umweltberatung Luzern ist das öko-forum beim Bourbaki Panorama in Luzern,
Telefon 041 412 32 32, E-Mail info@oeko-forum.ch. Die Öffnungszeiten: Montag 13.30 – 18 Uhr,
Dienstag bis Freitag 10 – 18 Uhr (durchgehend) und Samstag 10 – 14 Uhr.
|
|
Meldungen des Steueramtes Nebikon: Online-Banking / Yellownet - Bitte richtige Referenz-Nr. eingeben!
|
|
|
|
Immer wieder muss festgestellt werden, dass Zahlungen, welche im Online-Bankingverfahren und im Yellownet ausgelöst werden, falsche Referenz-Nr. aufweisen. Für jede einzelne, uns nicht bekannte Zahlung, muss bei der Post ein Nachforschungsbegehren gestellt werden, was sehr zeitaufwändig und kostspielig ist. Die Kosten dafür belaufen sich gemäss Tarifverordnung der Post auf Fr. 15.00 je Viertelstunde, mind. aber Fr. 15.00. Diese Gebühren werden entsprechend weiterverrechnet!
Wir bitten deshalb alle steuerpflichtigen Personen, welche die Dienste des Online-Bankings oder Yellownets nützen, vor dem Auslösen der Zahlung jeweils die eingegebene Referenz-Nr. zu kontrollieren. Besten Dank für Ihre Mithilfe!
|
|
Meldungen des Steueramtes Nebikon: Zinssätze 2010
|
|
|
|
Gemäss Beschluss des Regierungsrates vom 17. November 2009 beträgt der Jahreszinssatz für Vorauszahlungen und für zu viel bezahlte Steuern (positiver Ausgleichszins) im Jahr 2010 1,0 Prozent.
Der Jahreszinssatz für zu niedrige oder verspätete Zahlungen aller Steuern, Gebühren und Bussen, für Nachzahlungen nach § 174 Absatz 1 StG sowie für im Rechtsmittelverfahren zu Unrecht herabgesetzte provisorische Steuern der Jahre 2000 und frühere (negativer Ausgleichszins) beträgt im Jahr 2010 1,0 Prozent. Der Verzugszinssatz beträgt im Jahr 2010 5,0 Prozent.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und die weiteren Vorauszahlungen.
|
| Neue Telefonnummern Gemeindeverwaltung
|
|
|
|
Die Telefonanlage der Gemeindeverwaltung wurde erneuert. Deshalb bestehen ab sofort neue Telefonnummern. Die alten Nummern funktionieren bis auf weiteres. Die neuen Nummern lauten:
Gemeindeverwaltung 062 748 24 00 Gemeindeverwaltung Fax 062 748 24 01 Steueramt 062 748 24 03 Gemeindeammann 062 748 24 04
Die Bevölkerung wird gebeten, ab sofort die neuen Telefonnummern zu benützen.
|
|
|
|
 |